ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Centrϕide – Statutair Coöperatie Centroide UA

Vriezenveenseweg 57, Wierden

im Folgenden als Centrϕide bezeichnet


Artikel 1 Definitionen

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, die nachstehende Bedeutung.
    Centrϕide: der Nutzer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Kunde: der Vertragspartner von CentrΦide.
    Vertrag: der Dienstleistungsvertrag.


Artikel 2 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jede Vereinbarung zwischen Centrϕide und einem Kunden, für die Centrϕide diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anwendbar erklärt hat, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit Centrϕide, zu deren Durchführung Dritte hinzugezogen werden müssen.
  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  4. Die Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin vollumfänglich gültig. Centrϕide und der Kunde werden sich in diesem Fall abstimmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die unwirksamen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen. Dabei sollen Zweck und Intention der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.


Artikel 3 Angebote und Kostenvoranschläge

  1. Alle Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben.
  2. Die von Centrϕide erstellten Angebote sind unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Centrϕide ist nur dann an die Angebote gebunden, wenn die Annahme durch den anderen Vertragspartner innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Die Preise in den vorgenannten Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben sowie aller im Rahmen der Vereinbarung anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nichts anderes angegeben ist.
  4. Weicht die Annahme (in geringfügigen Punkten) vom Angebot im Kostenvoranschlag ab, ist Centrϕide nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht auf Grundlage dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Centrϕide teilt etwas anderes mit.
  5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Centrϕide nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.
  6. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.


Artikel 4 Durchführung des Abkommens

  1. Centrϕide wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen guter Handwerkskunst auf der Grundlage des zu diesem Zeitpunkt bekannten Stands der Wissenschaft ausführen.
  2. Soweit die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags dies erfordert, hat Centrϕide das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.
  3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Daten, die Centrϕide als notwendig erachtet oder deren Notwendigkeit für die Vertragsdurchführung dem Kunden vernünftigerweise bekannt sein sollte, Centrϕide rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten nicht rechtzeitig an Centrϕide übermittelt, ist Centrϕide berechtigt, die Vertragsdurchführung auszusetzen und/oder dem Kunden die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten zu den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
  4. Centrϕide haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Centrϕide sich auf unrichtige und/oder unvollständige Daten des Kunden verlässt, es sei denn, diese Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit hätte Centrϕide erkennen können. 
  5. Wurde vereinbart, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann Centrϕide die Ausführung derjenigen Teile einer nachfolgenden Phase aussetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
  6. Werden die Arbeiten von Centrϕide oder von Centrϕide im Rahmen des Auftrags beauftragten Dritten am Standort des Auftraggebers oder an einem vom Auftraggeber bestimmten Ort ausgeführt, stellt der Auftraggeber diesen Mitarbeitern unentgeltlich die von ihnen vernünftigerweise benötigten Einrichtungen zur Verfügung.
  7. Der Kunde stellt Centrϕide von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags einen Schaden erleiden, der dem Kunden zuzurechnen ist.


Artikel 5 Änderung des Abkommens

  1. Sollte sich während der Ausführung des Vertrags herausstellen, dass eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag entsprechend rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen.
  2. Wenn die Parteien eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags vereinbaren, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung auswirken. Centrϕide wird den Kunden darüber schnellstmöglich informieren.
  3. Falls die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird Centrϕide den Kunden im Voraus darüber informieren.
  4. Wurde eine feste Gebühr vereinbart, gibt Centrϕide an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieser Gebühr führt.
  5. Ungeachtet des Absatzes 3 ist Centrϕide nicht berechtigt, zusätzliche Kosten zu berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die Centrϕide zuzurechnen sind.


Artikel 6 Vertragsdauer; Ausführungszeitraum

  1. Die Vereinbarung zwischen Centrϕide und einem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, die Art der Vereinbarung impliziert etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes.
  2. Wurde innerhalb der Vertragslaufzeit eine Frist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten vereinbart, handelt es sich dabei niemals um eine strikte Frist. Im Falle einer Überschreitung der Ausführungsfrist muss der Auftraggeber Centrϕide daher schriftlich in Verzug setzen.


Artikel 7 Gebühr

  1. Die Gebühr und alle Kostenvoranschläge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
  2. Auch wenn Centrϕide mit dem Kunden eine feste Gebühr oder einen Stundensatz vereinbart, ist Centrϕide dennoch berechtigt, diese Gebühr oder diesen Stundensatz zu erhöhen.
  3. Darüber hinaus ist Centrϕide berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, wenn sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Lieferung beispielsweise die Lohnsätze erhöht haben.
  4. Darüber hinaus kann Centrϕide das Honorar erhöhen, wenn sich während der Ausführung der Arbeiten herausstellt, dass der ursprünglich vereinbarte oder erwartete Arbeitsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so stark unterschätzt wurde – und dies nicht Centrϕide zuzuschreiben ist –, dass Centrϕide die vereinbarten Leistungen nicht mehr zum ursprünglich vereinbarten Honorar erbringen kann. In diesem Fall wird Centrϕide den Auftraggeber über die beabsichtigte Honorarerhöhung informieren. Centrϕide wird die Höhe der Erhöhung und das Datum des Inkrafttretens angeben.


Artikel 8 Zahlung

  1. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der von Centrϕide vorgegebenen Weise und in der Rechnungswährung zu leisten. Einwände gegen die Rechnungshöhe befreien nicht von der Zahlungspflicht.
  2. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen nach, gerät er kraft Gesetzes in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Kunde Zinsen gemäß den gesetzlichen Handelszinsen nach Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs bis zum Tag der vollständigen Zahlung berechnet. 
  3. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder einer Einstellung der Zahlungen seitens des Kunden werden die Forderungen von Centrϕide gegen den Kunden sofort fällig und zahlbar.
  4. Centrϕide ist berechtigt, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zunächst zur Tilgung der Kosten, anschließend zur Reduzierung der aufgelaufenen Zinsen und schließlich zur Tilgung des Kapitalbetrags und der laufenden Zinsen zu verwenden. Centrϕide kann ein Zahlungsangebot ablehnen, ohne dadurch in Verzug zu geraten, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge der Verwendung wünscht. Centrϕide kann die vollständige Rückzahlung des Kapitalbetrags verweigern, wenn die aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie die Kosten nicht ebenfalls beglichen werden.
  5. Centrϕide behält sich das Recht vor, einen Kreditlimitzuschlag von 2 % zu erheben. Dieser Zuschlag entfällt, wenn die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt.
  6. Storniert der Kunde eine Bestellung von Produkten, nachdem diese von Centrϕide bestätigt oder aufgegeben wurde, schuldet der Kunde Centrϕide Stornokosten in Höhe von 100 % des Bestellbetrags.


Artikel 9 Inkassokosten

  1. Befindet sich der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug, trägt er alle angemessenen Kosten, die ihm durch die außergerichtliche Beitreibung entstehen. Zahlt der Kunde einen Geldbetrag nicht fristgerecht, wird eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 50,00 €, erhoben.
  2. Falls Centrϕide höhere Kosten entstanden sind, die angemessen und notwendig waren, sind auch diese erstattungsfähig.
  3. Sämtliche anfallenden Rechts- und Vollstreckungskosten sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
  4. Der Kunde schuldet Zinsen auf die entstandenen Inkassokosten.


Artikel 10 Inspektion, Beschwerden

  1. Beanstandungen bezüglich der ausgeführten Arbeiten müssen vom Kunden innerhalb von 8 Tagen nach deren Entdeckung, spätestens jedoch 14 Tage nach Abschluss der betreffenden Arbeiten, schriftlich an Centrϕide gemeldet werden. Die Mängelanzeige muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Centrϕide angemessen reagieren kann.
  2. Ist eine Beschwerde berechtigt, wird Centrøside die Arbeiten wie vereinbart ausführen, es sei denn, diese sind für den Kunden nachweislich sinnlos geworden. Letzteres muss vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Ist die Ausführung der vereinbarten Arbeiten nicht mehr möglich oder sinnvoll, haftet Centrϕide nur im Rahmen des in Artikel 15 genannten Rahmens.


Artikel 11 Aussetzung und Auflösung

  1. Centrϕide ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
  2. Der Kunde erfüllt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig. 
  3. Umstände, die Centrϕide nach Vertragsschluss bekannt geworden sind, begründen die Befürchtung, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Bestehen begründete Zweifel daran, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nur teilweise oder mangelhaft nachkommen wird, ist eine Aussetzung nur insoweit zulässig, als dies angesichts des zu erwartenden Versagens angemessen und gerechtfertigt ist.
  4. Der Auftraggeber wurde aufgefordert, bei Vertragsschluss Sicherheiten für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu leisten, und diese Sicherheiten wurden nicht geleistet oder sind unzureichend.
  5. Darüber hinaus ist Centrϕide berechtigt, den Vertrag aufzulösen (oder auflösen zu lassen), wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder nicht mehr vernünftigerweise und billigerweise zu erwarten sind, oder wenn andere Umstände eintreten, die den Fortbestand des Vertrages in seiner unveränderten Form vernünftigerweise nicht zu erwarten machen.
  6. Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Ansprüche von Centrϕide gegen den Kunden sofort fällig und zahlbar.
  7. Wenn Centrϕide die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält es seine Rechte nach dem Gesetz und dem Vertrag.
  8. Centrϕide behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.


Artikel 12 Lieferfristen

  1. Die angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Centrϕide übernimmt keine Haftung für eine Überschreitung der Lieferzeit.
  2. Die Überschreitung eines Liefertermins berechtigt den Kunden in keinem Fall zu Schadensersatz, Vertragsauflösung oder sonstigen Ansprüchen. Dies gilt nicht, wenn Centrϕide oder deren Geschäftsleitung vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder die Lieferzeit um mehr als drei Monate überschritten wird. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne jedoch Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.


Artikel 13 Werbung

  1. Beanstandungen bezüglich der ausgeführten Arbeiten oder erbrachten Dienstleistungen müssen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach deren Entdeckung, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung, schriftlich gemeldet werden. Die Beanstandung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit Centrϕide angemessen reagieren kann.
  2. Das Einreichen einer Beschwerde entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
  3. Wenn eine Beschwerde von Centrϕide als berechtigt befunden wird, wird Centrϕide nach eigenem Ermessen:
    1. die Arbeiten ausführen oder reparieren;
    2. die angebotene Dienstleistung ändern oder ergänzen; oder
    3. eine angemessene Preisminderung gewähren.
  4. Der Kunde muss Centrϕide jederzeit die Möglichkeit geben, etwaige Mängel zu beheben.


Artikel 14 Garantie

  1. Centrϕide wird seine Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen guter Handwerkskunst ausführen.
  2. Centrϕide übernimmt keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Verpflichtung von Centrϕide besteht in der Verpflichtung, sich nach besten Kräften zu bemühen, nicht in der Verpflichtung, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen.
  3. Sollte sich herausstellen, dass die gelieferten Arbeiten nicht den schriftlichen Vereinbarungen entsprechen, wird Centrϕide, sofern dies rechtzeitig gemeldet wird, die Arbeiten kostenlos nachbessern oder ergänzen, soweit dies vernünftigerweise möglich ist.
  4. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht, wenn:
    1. Der Kunde hat falsche oder unvollständige Informationen bereitgestellt;
    2. Dritte haben ohne Genehmigung Änderungen an Berichten, Karten, Daten oder Empfehlungen vorgenommen;
    3. Das Ergebnis wurde für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet.
  5. Eine Reparatur oder Ergänzung führt nicht zur Wiederaufnahme der Vertragsbedingungen oder zur Gewährung zusätzlicher Garantien, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.


Artikel 15 Haftung

  1. Sollte Centrϕide haftbar gemacht werden, ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung festgelegte Maß beschränkt.

  2. Ist Centrϕide für einen direkten Schaden haftbar, so ist diese Haftung auf maximal das Zweifache des Rechnungsbetrags oder zumindest auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht, begrenzt.

  3. Ungeachtet der Bestimmungen gemäß Artikel 2 ist die Haftung im Falle eines Auftrags mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten auf den Teil des Honorars beschränkt, der in den letzten sechs Monaten fällig wurde.

  4. Unter direktem Schaden versteht man ausschließlich:

    1. die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;

    2. alle angemessenen Kosten, die Centrϕide zur Behebung der mangelhaften Vertragserfüllung entstanden sind, es sei denn, diese Kosten sind Centrϕide nicht zuzurechnen;

    3. angemessene Kosten, die zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zu einer Verringerung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

  5. Centrϕide haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.

  6. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für direkte Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Centrϕide oder seiner Untergebenen zurückzuführen ist.

Artikel 16 Entschädigungen

  1. Der Kunde stellt Centrϕide von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an Materialien oder Daten frei, die vom Kunden bereitgestellt und zur Durchführung des Vertrags verwendet werden.


Artikel 17 Höhere Gewalt

  1. Die Parteien sind nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie aufgrund eines Umstands daran gehindert werden, der nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist und der nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder allgemein anerkannten Ansichten nicht in ihrer Verantwortung liegt.
  2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst der Begriff „höhere Gewalt“ neben den gesetzlichen und juristischen Definitionen alle vorhersehbaren und unvorhersehbaren äußeren Ursachen, auf die Centrϕide keinen Einfluss hat, die Centrϕide aber an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern. Streiks innerhalb der Centrϕide -Gruppe sind hiervon eingeschlossen.
  3. Centrϕide hat außerdem das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Leistungserbringung verhindert, erst eintritt, nachdem Centrϕide ihre Verpflichtungen hätte erfüllen müssen.
  4. Die Parteien können ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Schadensersatzpflicht gegenüber der anderen Partei aufzulösen.
  5. Soweit Centrϕide zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt seine vertraglichen Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte bzw. noch zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert besitzt, ist Centrϕide berechtigt, den bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung wie eine separate Rechnung zu begleichen.

Artikel 18 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung voneinander oder aus anderen Quellen erhalten haben, geheim zu halten. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der anderen Partei als solche gekennzeichnet wurden oder wenn dies aus ihrer Natur hervorgeht.
  2. Ist Centrϕide aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Gerichtsurteils verpflichtet, vertrauliche Informationen an gesetzlich oder gerichtlich benannte Dritte weiterzugeben, und kann sich Centrϕide in diesem Zusammenhang nicht auf ein gesetzliches oder gerichtlich anerkanntes Recht auf Befreiung berufen, so haftet Centrϕide nicht für Schäden oder Entschädigungen, und die Gegenpartei ist nicht berechtigt, den Vertrag aufgrund etwaiger daraus entstehender Schäden aufzulösen.


Artikel 19 Geistiges Eigentum und Urheberrechte

  1. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Centrϕide die Rechte und Befugnisse vor, die Centrϕide nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen.
  2. Sämtliche von Centrϕide bereitgestellten Dokumente, wie Berichte, Gutachten, Verträge, Entwürfe, Software usw., sind ausschließlich für die Verwendung durch den Kunden bestimmt und dürfen vom Kunden ohne vorherige Genehmigung von Centrϕide weder reproduziert, veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, die Art der bereitgestellten Dokumente impliziert etwas anderes.
  3. Centrϕide behält sich das Recht vor, die im Rahmen der Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.


Artikel 20 Anwendbares Recht

  1. Für alle Verträge zwischen Centrϕide und dem Kunden gilt niederländisches Recht.